Heimrauchmelder retten Leben!
In der Vergangenheit mußten wir immer wieder mit Erstaunen feststellen, dass Heimrauchmelder
nur erschreckend wenig in Gebäuden und Wohnungen zu finden sind.
Über deren Vorteil und großen Nutzen haben wir hier schon des öfteren berichtet.
Aber wer kennt schon den Gesetzestext in der Hessischen Bauordnung ( HBO ), in welcher explizit die
Anwendung der nützlichen Lebensretter gefordert wird ? An dieser Stelle möchten wir Ihnen den aktuellen Gesetzestext vom 20. Juni 2005 vorstellen und im Detail erläutern.
Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO)
Vom 20. Juni 2005
(GVBl. I, S. 434 )
Artikel 1
Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274) wird wie folgt geändert:
In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:
"(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Hessischer Ministerpräsident Roland Koch
Wiesbaden, den 20. Juni 2005
Was will uns dieser Gesetzestext sagen ?
Er sagt zum einen aus, dass sämtliche Neubauten, welche nach dem 20. Juni 2005 in Hessen errichtet wurden,
mit der entsprechenden Anzahl von Heimrauchmeldern auszustatten sind.
Alle anderen - älteren - Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Eine Überprüfungs -
und Kontrollpflicht durch die Behörden besteht nicht.
Es kann jedoch nach einem Schadensereignis durch die jeweilige Versicherung bewertet werden.
Darum unsere Bitte an alle Wohnungs- und Gebäudeeigentümer:
Zeigen sie Verantwortung für Ihre Mieter - und oder Familie ! Investieren Sie in Heimrauchmelder
(Die Grundausstattung mit Rauchmeldern in einem Einfamilienhaus liegt meist unter 50 Euro)
Es ist nur zu Ihrem Vorteil und das Ihrer Liebsten.
Für Beratungen und Informationen steht Ihnen Ihre Feuerwehr gerne zur Verfügung.
Jeden Dienstag, ab 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus Trebur Astheimer Str. 86
Sie suchen weitere Informationen rund um das Thema Rauchmelder?
Eine sehr informative Broschüre wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) herausgegeben und ist hier von dessen Internetseiten im PDF-Format downloadbar.
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